69 %
aller deutschen Unternehmen nutzen ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm –
sehr oft allerdings noch in analoger Form.
Seit In-Kraft-Treten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018
sind diese analogen Empfehlungen jedoch nicht mehr datenschutzkonform.
Was können Sie tun, um weiterhin Mitarbeiterempfehlungen rechtssicher
für das Recruiting in Ihrem Unternehmen nutzen zu können?